Allgemeine Geschäftsbedingungen
EDV Dienstleistungen Franz Lanzel
Bereich: Internet
§ 1 Umfang und Geltungsbereich
1. Die allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen von EDV
Dienstleistungen Franz Lanzel (im folgenden EDVL genannt) gelten für
alle Dienstleistungen
und Lieferungen, die EDVL dem Auftraggeber gegenüber erbringt. Sie gelten auch
für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf
Bezug genommen wird.
2. In Ergänzung der Allgemeinen Geschäfts-
und Lieferbedingungen von EDVL gelten die Allgemeinen Bedingungen für
Dienstleistungen in der
Informationsverarbeitung durch Rechenzentren, herausgegeben vom Fachverband
Unternehmensberatung und Datenverarbeitung, Wirtschaftskammer
Österreich, in der aktuellen Fassung.
§ 2 Rechtsvorschriften
1. Der Kunde verpflichtet sich, die
österreichischen Gesetze auch im internationalen Datenverkehr über EDVL
einzuhalten und bemerkte Gesetzesverstöße
an EDVL-Servern an EDVL zu melden.
2. Der Kunde verpflichtet sich weiters, bei
Verstößen gegen österreichische oder internationale Gesetze (wie insbesondere dem
Telekommunikationsgesetz,
dem Mediengesetz, dem Verbotsgesetz, dem Pornographiegesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem
Strafgesetzbuch), EDVL von jedem Nachteil freizuhalten,
der durch vom Kunden übermittelnden, verbreitenden oder ausgestellten Daten und
Nachrichten entsteht, und EDVL schad- und klaglos zu halten.
3. Der Kunde ist verschuldensunabhängig
verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die von seinem Anschluss ausgehen und wird EDVL
für sämtliche
entstehenden Schäden schad- und klaglos halten. Von der vollkommenen Schad- und
Klagloshaltung sind insbesondere auch zu zahlende Strafen welcher
Art auch immer und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erfasst.
§ 3 Vertragsbeginn und Vertragsdauer
1. Die Mindestvertragsdauer für Neuzugänge
beträgt 1 Jahr ab Abschlußdatum und verlängert sich mit jeder Entgeltentrichtung um ein
weiteres Jahr.
2. Die in Katalogen, Prospekten und
dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung
ausdrücklich auf sie Bezug
genommen wird.
3. Gesonderte Vereinbarung laut Vertrag.
§ 4 Entgeltentrichtung
1. Das vereinbarte Entgelt ist bis spätestens
14 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen. Der Mindestsatz für edv Leistungen beträgt
100,- (+MwSt.)
2. Wenn das vereinbarte Entgelt nicht
rechtzeitig auf dem in der Rechnung angegebenen Konto einlangt, kann EDVL den
Zugang bis zum Einlangen der Zahlung
ohne vorherige Ankündigung sperren. Das Sperren eines Zugangs hat keinen Einfluss auf die
Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume.
3. Bei Zahlungsverzug ist EDVL
berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten sowie die bankübliche
Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
§ 5 Haftungsausschluss
1. EDVL haftet für Schäden außerhalb
des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen
werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit,
der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten
Ersparnissen, entgangenem Gewinn, verlorengegangene Daten, Zinsverlusten und von Schäden
aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei Ausfall der ISV-Server ausgeschlossen.
2. EDVL haftet nicht für Inhalt,
Vollständigkeit, Richtigkeit usw. übermittelter oder abgefragter Daten und für Daten,
die über EDVL erreichbar sind.
3. EDVL übernimmt keine Gewähr, dass
die angebotenen Dienste immer zugänglich sind und dass auf den EDVL Rechnern gespeicherte
Daten immer
erhalten bleiben.
4. EDVL behält sich das Recht vor,
einzelne öffentlich zugängliche Angebote zu sperren, wenn dies Rechtsvorschriften
erfordern.
5. EDVL haftet für von Mitarbeitern,
Gehilfen oder Beauftragten verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Das gilt insbesondere für
Support von Kunden. EDVL übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine
erforderliche, aber nicht erteilte fernmeldebehördliche Bewilligung oder
andere behördliche Genehmigungen oder durch erforderliche, aber nicht erteilte
privatrechtliche Genehmigungen oder Zustimmung Dritter entstehen.
6. Eine Wandlung oder Preisminderung wird
einvernehmlich ausgeschlossen.
§ 6 Datenschutz
1. EDVL ist berechtigt,
Verbindungsdaten, insbesondere Source- und Destination-IP und sämtliche anderen Logfiles
neben der Auswertung für
Verrechnungszwecke, zum Schutz der eigenen Rechner und der von Dritten, zu speichern und
auszuwerten. Weiters dürfen diese Daten zur Behebung
technischer Mängel verwendet werden.
2. EDVL ist berechtigt, Stammdaten der
Kunden und Teilnehmer, wie Titel, Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum, Firma, Adresse,
Branche, E-Mail Adresse,
Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, Zahlungseingänge und Rechnungslegung zu speichern.
Diese Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet und
ohne schriftliche Zustimmung des Teilnehmers nicht weitergegeben. Entsprechend der in dem
§ 96 Telekommunikationsgesetz (TKG) normierten Verpflichtung
erstellt ISV ein auf Web basierendes Teilnehmerverzeichnis, in dem der Kunde Vor-
und Familienname, Titel, Berufsbezeichnung, Adresse, E-Mail-Adresse und
weitere Daten eintragen kann. Auf Wunsch des Kunden kann diese Eintragung unterbleiben.
Soweit für die Abrechnung unbedingt erforderlich, können Inhaltsdaten
gespeichert werden. Über das technisch notwendige Mindestmaß werden Inhaltsdaten jedoch
nicht gespeichert und keinesfalls ausgewertet. EDVL ist berechtigt,
Access-Statistiken zu führen.
3. EDVL ergreift alle technisch
möglichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen. EDVL
haftet jedoch nicht, wenn sich Dritte auf
rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie
weiterverwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder
Dritter gegenüber EDVL aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich
ausgeschlossen.
§ 7 Software
1. Für Software, die als
Freeware", Public Domain", Demo" oder als
Shareware" klassifiziert ist, übernimmt EDVL keine wie immer geartete
Gewähr. Die vom
jeweiligen Programmautor für diese Software angegebenen Nutzungsbestimmungen oder
allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten.
2. EDVL übernimmt keine Gewähr
dafür, dass die Software jederzeit und fehlerfrei funktioniert und mit anderen Programmen
oder Hardwarezusammensetzungen zusammenarbeitet.
§ 8 Rücktritt
1. EDVL ist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn
a) der Nutzer einen im Verhältnis zu dem mit
ihm vereinbarten Datenvolumen überproportionalen Datentransfer aufweist oder der Nutzer
Dienste übermäßig in
Anspruch nimmt;
b) über das Vermögen des Vertragspartners
ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines
Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden
Vermögens abgewiesen wird;
c) der Nutzer wiederholt gegen die
Netiquette" und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung
verstößt, wie auch durch ungebetenes Werben und
Spamming (aggressives Direct-Mailing), die Benutzung des Dienstes zur Übertragung von
Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer
Teilnehmer.
2. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von
EDVL sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen
vertragsgemäß
abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom
Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für von EDVL erbrachte
Vorbereitungshandlungen.
§ 9 Nettiquette
1. Der Kunde verpflichtet sich, die
international üblichen Verhaltensregeln einzuhalten: Ärgere andere Netzteilnehmer
nicht übermäßig und ärgere dich über
andere Netzteilnehmer nicht übermäßig". Sollten aus dem Internet diesbezüglich
Beschwerden über den Vertragspartner an EDVL herangetragen werden,
so ist EDVL im Wiederholungsfall berechtigt, das Vertragsverhältnis aufzulösen.
2. Bei Zuwiderhandeln kann EDVL den
Zugang des Kunden ohne Angabe von Gründen und ohne vorherige Information des Kunden
sperren.
§ 10 Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und der Entgelte
1. Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbestimmungen und der Entgelte werden dem Kunden schriftlich (per E-Mail)
mitgeteilt. Die Änderungen gelten als
akzeptiert, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aussendung der
Mitteilung schriftlich (per E-Mail) widerspricht. Der Widerspruch gilt
als Kündigung.
§ 11 Sonstige Bestimmungen
1. Alle dieses Vertragsverhältnis
betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich oder per
E-Mail erfolgen.
2. Digitale Unterschriften von EDVL
werden als rechtsgültig anerkannt.
3. EDVL ist auf eigenes Risiko
ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem
Vertragsverhältnis zu beauftragen.
4. Der Kunde wird Änderungen seines Namens
oder der Bezeichnung, die er EDVL angegeben hat, sowie jede Änderung seiner
Anschrift (Sitzverlegung)
oder seiner Rechtsform und seiner Firmenbuchnummer EDVL sofort, spätestens jedoch
innerhalb eines Monats ab der Änderung anzeigen. Gibt der Kunde
solche Änderungen nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt
bekanntgegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen
von EDVL, insbesondere Rechnungen, Mahnungen oder Kündigungen nicht zu, so gelten
diese Erklärungen von EDVL trotzdem als zugegangen.
5. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher
Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Das
gilt nicht, wenn in
diesem Falle das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine
Vertragspartei darstellen würde.
6. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Zugang
zu EDVL und die damit verbundenen Dienstleistungen nicht an Dritte weiterzugeben
und sein Passwort geheim
zu halten. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den
Vertragspartner oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet
dieser. Vergessene Passworte werden von EDVL auf Verlangen unentgeltlich durch neue
ersetzt. Jeder Verdacht einer unerlaubten Benutzung seines
Zuganges durch Dritte muss EDVL sofort gemeldet werden.
7. Für die Kommunikation zwischen Kunden und EDVL
ist, soweit möglich, E-Mail zu verwenden.
8. EDVL behält sich das Recht auf
Preisänderungen vor. Die Preise für die Leistungen von EDVL sind aus der jeweils
gültigen Preistabelle ersichtlich.
9. Die von EDVL angegebenen Preise
enthalten nicht die Telefongebühren bis zum EDVL Zugangspunkt.
§ 12 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart,
außer bei Klagen gegen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, die ihren
Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind. Es gilt
ausschließlich österreichisches Recht.
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